Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. | Geltungsbereich |
1.1. | Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. |
1.2. | Gegenständliche Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien. Abweichende Individualabreden bedürfen der Schriftform und gelten nur für das jeweilige Rechtsgeschäft, ausdrücklich nicht jedoch für Folgegeschäfte. Der Auftraggeber erklärt hiermit die Kenntnis des Inhaltes dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. |
1.3. | Der Auftraggeber erklärt mit seiner Unterschrift insbesondere auf unseren Bestellscheinen, Auftragsbestätigungen, Angeboten und sonstigen Geschäftspapieren, dass er mit dem Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden ist. Der Auftraggeber erklärt mit seiner Unterschrift auf eben diesen Geschäftspapieren, dass er diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen hat und jedenfalls die Möglichkeit gehabt hat, vom Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis zu nehmen. |
1.4. | Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen dem Auftraggeber jederzeit zur Einsichtnahme in unseren Geschäftsräumlichkeiten und/oder auf unserer Website www.auris-consult.at zur Verfügung und werden dem Auftraggeber auf Anfrage auch auf elektronischem oder postalischem Wege zugesandt. |
2. | Änderungen der AGB |
2.1. | Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als genehmigt und sind auch für bestehende Verträge wirksam, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von drei Monaten nach Kundmachung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen mittels eingeschriebenen Briefes widerspricht. Die Kundmachung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann schriftlich oder auf elektronischem Wege erfolgen. |
3. | Vertragsabschluss |
3.1. | Ein Vertragsangebot (Bestellung) eines Auftraggebers – in welcher Form auch immer – bedarf unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. |
3.2. | Unsere Angebote und sonstigen Erklärungen sind freibleibend und nur rechtsverbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben oder – wenn mündlich abgegeben – schriftlich bestätigt werden. Befristungen von Anboten durch den Auftraggeber gelten als nicht beigesetzt. Auch die Anbotsannahme erfolgt auf der Grundlage der gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. |
4. | Preis |
4.1. | Alle von uns genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, in Euro, exklusive Umsatzsteuer und ab Werk, ausschließlich der Kosten von Material, Fahrt- und Übernachtungskosten und allfälliger Gebühren. Unsere Angebote verstehen sich als freibleibend. Sollten sich für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten, wie beispielsweise jene für Fremdarbeiten etc, erhöhen, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen und wird der am Liefertag gültige Preis verrechnet. |
4.2. | Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit. |
4.3. | Leitwährung ist der Euro. Verschlechtert sich das Devisenumtauschverhältnis (Euro zu Fremdwährung) um mehr als 4 %, sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine Preisanpassung vorzunehmen. |
5. | Zahlung |
5.1. | Sofern keine besonderen Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden, ist das Entgelt bei Leistungserbringung zur Zahlung fällig. |
5.2. | Bei Teilverrechnungen sind die entsprechenden Teilzahlungen mit Erhalt der jeweiligen Faktura fällig. Dies gilt auch für die Verrechnungsbeträge, welche durch Nachlieferungen oder andere Vereinbarungen über die ursprüngliche Abschlusssumme entstehen, unabhängig von den für die Hauptlieferung vereinbarten Zahlungsbedingungen. |
5.3. | Zahlungen sind ohne jeden Abzug in der vereinbarten Währung zu leisten. |
5.4. | Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen, Bemängelungen oder sonstiger Gegenansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen. |
5.5. | Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem wir über sie frei verfügen können. |
5.6. | Wir sind berechtigt, eingehende Zahlungen auch bei anders lautenden Anweisungen des Auftraggebers auf ältere unbezahlte Lieferungen anzurechnen. Skontoabzüge setzen voraus, dass sämtliche bereits fälligen Forderungen beglichen sind. |
5.7. | Zahlungen sind bei Erhalt der Rechnung fällig gestellt. |
5.8. | Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in der Höhe von 10 % über dem jeweiligen Basiszinssatz als vereinbart. |
5.9. | Wir können unbeschadet unserer sonstigen Rechte die Erfüllung unserer eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung dieser Zahlung oder sonstigen Leistung aufschieben oder eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen. In jedem Fall sind wir berechtigt, vorprozessuale Kosten, insbesondere Mahnspesen und Rechtsanwaltskosten, in Rechnung zu stellen. Jedoch haben wir das Recht, bei Zahlungsverzug von mehr als einem Monat vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten. In diesem Fall steht uns, unbeschadet sonstiger Ansprüche, eine Stornogebühr von 30 % des noch nicht abgerechneten Auftragswertes zu. |
6. | Lieferfristen / Termine |
6.1. | Die von uns angegebenen Lieferfristen und Liefertermine sind unverbindlich und nur vorbehaltlich uneingeschränkter Mitwirkungspflicht des Auftraggebers gültig. Schadenersatzansprüche wegen etwaiger Lieferfristüberschreitungen sowie Pönalezahlungen (Konventionalstrafen) wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. |
6.2. | Die Lieferverpflichtung ist als Holschuld des Auftraggebers zu verstehen. Wird mit dem Auftraggeber ein Versand vereinbart, so treffen den Auftraggeber die Gefahren des Transports und trägt der Auftraggeber die entsprechenden Kosten. |
6.3. | Wie auch immer geartete Nebenverpflichtungen zur Lieferung bestehen nur nach vorausgehender ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung. |
6.4. | Etwaige behördliche Genehmigungen sind durch den Auftraggeber zu erwirken. Erfolgen solche Genehmigungen nicht rechtzeitig, so verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist entsprechend. |
6.5. | Wir sind berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und zu verrechnen. Ist die Lieferung auf Abruf vereinbart, so gilt diese spätestens sechs Monate nach Bestellung als abgerufen. |
6.6. | Wir sind auch ohne vorhergehende Zustimmung des Auftraggebers berechtigt, zur Erbringung der im Angebot enthaltenen Leistungen Dritte in unbeschränktem Umfang heranzuziehen. |
6.7. | Sofern unvorhersehbare oder vom Parteiwillen unabhängige Umstände, wie beispielsweise alle Fälle höherer Gewalt, die die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist behindern, eintreten, verlängert sich diese jedenfalls um die Dauer dieser Umstände; dazu zählen insbesondere Streiks, Aussperrungen, Verzollungsverzug, Transportschäden, behördliche Eingriffe sowie der Ausfall eines wesentlichen, schwer ersetzbaren Zulieferanten oder Vorfälle, die in ihren Auswirkungen den vorher genannten Beispielen gleichkommen, sowie Rohstoffknappheit. |
7. | Gefahrtragung, Transport, Lieferort, Annahmeverzug |
7.1. | Vorbehaltlich anders lautender Vereinbarung gilt für sämtliche Lieferungen “Lieferung ab Werk”. |
7.2. | Die Gefahr geht in jedem Fall – auch wenn wir die Übersendung an den Auftraggeber übernommen haben – auf den Auftraggeber über, sobald die Leistungen unsere Geschäftsräumlichkeiten oder die eines beauftragten Dritten verlassen. Gleiches gilt bei bereitgestellten Leistungen, die nicht abgerufen oder abgeholt werden, oder wenn die Lieferung auf Wunsch des Auftraggebers zurückgestellt wird. |
7.3. | Für den Fall einer Vereinbarung über die Versendung erfolgt diese in einer durchschnittlichen, für den Versand üblicherweise geeigneten Verpackung. Wird eine besondere Art der Beförderung vereinbart, werden diese Leistungen gegen gesonderte Vorschreibung der dadurch entstehenden Mehrkosten von uns erbracht bzw organisiert. Wenn der Auftraggeber nicht eine besondere Versendungsart bedungen hat, erfolgt die Auswahl derselben durch uns. Der Auftraggeber erklärt sich schon jetzt ausdrücklich mit dem Versand durch Frächter, Spediteur, Bahn oder Post einverstanden. |
7.4. | Liegt der Ort der Lieferung oder Leistung im Ausland, erfolgt die Lieferung/ Leistung jedenfalls auf Kosten des Auftraggebers. Dieser ist weiters auf eigene Kosten verpflichtet, die Leistungen entsprechend zu verzollen, zu versteuern und allenfalls zu versichern. Gleichzeitig hat der Auftraggeber auf eigene Kosten sämtliche, den gesetzlichen Erfordernissen entsprechende Bewilligungen und Bestätigungen einzuholen, die für die Ausfuhr der Leistungen aus Österreich und die Einfuhr dieser in den ausländischen Staat erforderlich sind, beizubringen, sowie die entsprechenden Erklärungen abzugeben. |
7.5. | Ist bei Vertragsabschluss kein Liefer-/Leistungsort vereinbart worden, sind wir berechtigt, die Lieferung/Leistung am Sitz oder an einer anderen Niederlassung des Auftraggebers vorzunehmen. |
7.6. | Hat der Auftraggeber die Leistungen nicht am Lieferort übernommen (Annahmeverzug), sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, nach Setzung einer angemessenen, mindestens zehn Tage umfassenden Nachfrist vom gesamten Vertrag, einschließlich sämtlicher weiteren Verträge zurückzutreten und die Leistungen anderweitig zu verwerten. Wir sind weiters berechtigt, auf Vertragserfüllung zu bestehen. Der Auftraggeber ist in diesem Fall jedenfalls zur Tragung der Kosten der Zustellung in üblicher Höhe verpflichtet. |
8. | Gewährleistung-, Untersuchungs- und Rügepflicht |
8.1. | Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers erfüllen wir in allen Fällen nach unserer Wahl, entweder durch Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden oder Austausch innerhalb angemessener Frist. Erst wenn keine Verbesserung, kein Nachtrag des Fehlenden oder Austausch in angemessener Frist für den Auftraggeber erfolgt, ist der Auftraggeber zur Preisminderung oder Wandlung (Vertragsaufhebung) berechtigt. Bei einem nur geringfügigen Mangel ist die Wandlung ausgeschlossen. |
8.2. | Wir übernehmen keine Haftung für die Eignung unserer Leistungen für den vom Auftraggeber beabsichtigten Zweck. Gleiches gilt für bloß optische, den ordentlichen Gebrauch der Leistungen nicht beeinträchtigende Abweichungen. |
8.3. | Gewährleistungsansprüche müssen, wenn Sachmängel betroffen sind, bei sonstigem Ausschluss binnen vier Monaten ab Leistungserbringung gerichtlich geltend gemacht werden. Die Frist beginnt mit dem Tag der Ablieferung bzw Installation der Leistung, bei Rechtsmängeln aber erst mit dem Tag, an dem der Mangel dem Auftraggeber bekannt wird. Wir leisten Gewähr für Mängel, die bei der Übergabe vorhanden sind; ein allfällig vorausgesetztes Verschulden unsererseits hat der Auftraggeber zu beweisen. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gemäß § 924 ABGB ist ausgeschlossen. |
8.4. | Mängelrügen sind nur bei reproduzierbaren Mängeln zulässig und bei sonstigem Ausschluss schriftlich dokumentiert und unverzüglich an uns zu richten. |
8.5. | Für die Rechtzeitigkeit der schriftlichen Mängelrüge wird auf den Zugang der Mängelrüge in unserem Unternehmen abgestellt. Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig oder nicht diesen Bestimmungen entsprechend erhoben, so gilt die Leistung als genehmigt und sind sämtliche Ansprüche des Auftraggebers – aus welchem Rechtsgrund auch immer – ausgeschlossen. |
8.6. | Versteckte Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen zwei Tagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich dokumentiert zu rügen. |
8.7. | Mängel einzelner, aber selbstständiger Teile einer Lieferung/Leistung, berechtigen den Auftraggeber in keinem Fall zum Rücktritt vom gesamten Vertrag bzw Wandlung des gesamten Vertrages. |
8.8. | Sämtliche Ansprüche des Auftraggebers sind überdies dann ausgeschlossen, wenn die Leistungen vom Auftraggeber nicht sach- und fachgerecht verwendet und/oder kombiniert werden. |
8.9. | Soweit dies möglich ist, ist der Auftraggeber – bei sonstigem Anspruchsverlust – verpflichtet, uns zur Feststellung des Vorliegens allfälliger Mängel, genauere Überprüfungen einschließlich Besichtigung und Einsicht in die Unterlagen uä kostenlos vornehmen zu lassen. Art und Ort der Mängelbehebung bleibt uns vorbehalten. Insbesondere werden nur reproduzierbare Mängel anerkannt. |
9. | Schadenersatz |
9.1. | Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden. |
9.2. | Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen uns ist ausgeschlossen. |
9.3. | Darüber hinaus ist unsere Ersatzpflicht betragsmäßig mit 100 % des bereits bezahlten Entgelts begrenzt. Ein Ersatz von darüber hinausgehenden entstandenen Schäden ist jedenfalls ausgeschlossen. |
9.4. | Ein etwaiger Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten, nachdem der oder die Anspruchsberechtigten von dem Schaden Kenntnis erlangt haben oder erlangen konnten, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchbegründeten Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden. Die in gegenständlichen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder an Stelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird. |
10. | Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung |
10.1. | Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung, einschließlich etwaiger Nebenge¬bühren sowie bis zur Abrechnung eines eventuellen Kontokorrentsaldos unser Eigentum. |
10.2. | In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Rücknahme von Leistungen sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsleistung – insbesondere durch Pfändungen – verpflichtet sich der Auftraggeber, auf unser Eigentum hinzu¬weisen und uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. |
10.3. | Der Auftraggeber trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsleistung, insbesondere für die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung. |
10.4. | Ist der Auftraggeber berechtigt, vor Bezahlung der Leistung über diese zu verfügen, hat er sich bis zur vollständigen Bezahlung des ihm zustehenden Leistungsanspruches (Kaufpreis) das Eigentum vorzubehalten. |
10.5. | Im Falle der Verarbeitung, Vermengung oder Verbindung unserer Leistung mit anderen Materialien erwerben wir Miteigentum an dem hierdurch entstehenden Erzeugnissen im Verhältnis des anderen Materials. |
11. | Forderungsabtretungen |
11.1. | Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt uns der Auftraggeber schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Leistungen entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderung zahlungshalber ab. |
11.2. | Der Auftraggeber verpflichtet sich, unsere Leistungen nach den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmannes zu versichern und tritt allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer in den Grenzen des § 15 VersG bereits jetzt an uns ab. |
11.3. | Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht abgetreten und/oder verpfändet werden. Bei Verstoß gegen diese Bestimmung steht uns eine mit 150 % der Entgeltforderung pauschalierte Schadenersatzforderung zu. |
12. | Zurückbehaltung und Aufrechnung |
12.1. | Eine Aufrechnung mit allfälligen Ansprüchen, welche dem Auftraggeber gegen uns zustehen, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Forderung von uns nicht bestritten wird oder rechtskräftig festgestellt wurde. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Auftraggeber auch kein Zurückbehaltungsrecht zu. |
13. | Höhere Gewalt |
13.1. | Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit auszusetzen und entsprechend ihrer Auswirkungen ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Verzögert sich die Auslieferung aufgrund der Auswirkung höherer Gewalt um mehr als drei Monate, ist der Auftraggeber berechtigt, von dem hievon betroffenen Teil der Lieferung zurückzutreten. |
13.2. | Als Ereignisse höherer Gewalt gelten, ohne jedoch darauf beschränkt zu sein, alle Einwirkungen, insbesondere von Naturgewalten, deren Verhütung oder Abwendung außerhalb unseres Einflussvermögens liegen, wie zB Erdbeben, Blitzschlag, Frost, Beschlagnahme, Sabotage, Feuer, Streiks und Rohstoffknappheit. |
14. | Datenschutz, Adressänderung und Urheberrecht Ausführliche Informationen zum Schutz Ihrer persönlichen Daten finden Sie HIER. |
14.1. | Der Auftraggeber erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Vertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns zu statistischen Zwecken automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Die Vertragsparteien verpflichten sich und ihre Mitarbeiter zur Wahrung des Datengeheimnisses gemäß § 15 Datenschutzgesetz 2000. |
14.2. | Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse des Auftraggebers gesendet werden. |
14.3. | Insbesondere etwaige Muster oder Abbildungen und dergleichen verbleiben stets in unserem Eigentum. Der Auftraggeber erhält daran keine, wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte und Verbreitungsrechte. |
14.4. | Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Auftraggeber unter der Bedingung gestattet, dass wir oder Dritte dies nicht ausdrücklich untersagen und sämtliche Urheberrechts- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unverändert mit übertragen werden. |
15. | Datenverwendung zu Marketingzwecken |
15.1. | Der Auftraggeber erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass seine Daten für Marketingzwecke unserer Leistungen insbesondere zur Verbesserung, Weiterentwicklung und internen Bedarfsanalysen, verwendet werden dürfen. |
16. | Zustimmung zur E-Mail Werbung, Referenzliste |
16.1. | Der Auftraggeber erklärt sein Einverständnis, im angemessenen Umfang von uns Werbung und Informationen per E-Mail über unsere Leistungen und Angebote sowie anderen Geschäftspartnern zu erhalten. Daten des Auftraggebers verbleiben hierbei bei uns und werden nicht weitergegeben. Dieses Einverständnis kann der Auftraggeber jederzeit schriftlich, per Fax oder E-Mail widerrufen. |
17. | Bedeutung der Überschriften |
17.1. | Überschriften und Nummerierungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen lediglich der besseren Übersicht und Gliederung. Eine normative Bedeutung kommt ihnen nicht zu. Ebenso wenig dienen sie der Begrenzung und/oder der Ausweitung des Anwendungsbereiches oder der Interpretation dieser Geschäftsbedingungen. |
18. | Teilnichtigkeit |
18.1. | Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann so auszulegen und/oder zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zwecke in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Dies gilt auch für den Fall etwaiger Vertragslücken. |
19. | Konsumentenschutzgesetz |
19.1. | Für Lieferungen bzw Leistungen an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht. |
20. | Rechtswahl, Gerichtsstand |
20.1. | Es ist das Recht der Republik Österreichisch anzuwenden. |
20.2. | Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. |
20.3. | Zur Entscheidung aller die gegenständlichen Allgemeinen Geschäfts-bedingungen betreffenden sowie darauf basierenden Verträge entstehenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Steyr ausschließlich zuständig. |
21. | Erfüllungsort |
21.1. | Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens. |